Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte

Viele Menschen warten monatelang auf einen Therapieplatz in einer Kassenpraxis. Wenn eine Psychotherapie dringend notwendig ist und Ihre Krankenkasse Ihnen keinen zeitnahen Platz vermitteln kann, übernimmt sie in bestimmten Fällen die Kosten für eine Behandlung in einer Privatpraxis. Dieses Verfahren heißt Kostenerstattung (§ 13 Abs. 3 SGB V). 

Voraussetzungen

Ob eine Kostenerstattung möglich ist, entscheidet Ihre Krankenkasse im Einzelfall. In der Regel müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eine psychotherapeutische Behandlung ist dringend notwendig.
  • Sie haben sich nachweislich um einen Therapieplatz in einer Praxis mit Kassenzulassung bemüht, aber in zumutbarer Zeit keinen erhalten.
  • Ihre Krankenkasse hat der Behandlung zugestimmt, bevor die Therapie beginnt.

Bitte informieren Sie sich deshalb vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Kostenerstattung für Sie infrage kommt.

So läuft es ab

Kontaktaufnahme

Bitte melden Sie sich telefonisch oder über das Kontaktformular bei mir. Ich melde mich in der Regel innerhalb von drei Werktagen zurück. Im ersten Telefonkontakt können Sie mir Ihr Anliegen schildern und wir vereinbaren gegebenenfalls ein Erstgespräch.

Erstgespräch

Wir lernen uns kennen und klären, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist und ob wir zusammenarbeiten möchten. Die Kosten für dieses Gespräch tragen Sie selbst, diese werden nicht von den Krankenkassen erstattet. 

Antrag

Für die Antragstellung arbeite ich mit einem spezialisierten Dienstleister zusammen. Er unterstützt Sie bei den Unterlagen und übernimmt den Schriftverkehr mit Ihrer Krankenkasse. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig. 

Zusage und Therapiebeginn

Sobald Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme bestätigt hat, beginnen wir mit der Therapie. Die Abrechnung erfolgt in den meisten Fällen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Kosten

Für Sie entstehen Kosten für das Erstgespräch, sowie für die Gebühr des Dienstleisters für die Antragstellung. Die Kosten der eigentlichen Therapie erstattet nach der Zusage Ihre Krankenkasse.

Die Einzelheiten erläutere ich Ihnen gerne persönlich.

 

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